Werde Mitglied bei der SG Taucha 99

Beitragsordnung

Aufgrund § 5 Abs. 2 der Vereinssatzung vom 20.10.2015 wird durch die Mitgliederversammlung am 30.10.2019 folgende geänderte Beitragsordnung beschlossen:

§ 1 Aufnahmegebühr

  1. Für die Aufnahme in die SG Taucha 99 e. wird einmalig eine Aufnahmegebühr erhoben. Sie beträgt 10,00 €.
  2. Beim Wechsel zurück aus einer Spielgemeinschaft mit der SG Taucha 99, wird keine wiederholte Aufnahmegebühr

§ 2 Mitgliedsbeiträge

Folgende Mitgliedsbeiträge sind als Monatsbeiträge zu zahlen:

a)         Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr15,00 €
b)         Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sofern diese noch im A-Jugendbereich gemeldet sind10,00 €
c)         Als Vereinsschiedsrichter bestellte Mitglieder sind beitragsbefreit. 
d)         Förderndes Mitglied8,00 €
e)         Ehrenmitglieder sind beitragsbefreit. 
Alle aktiven Sportler unterliegen der Pflichtmitgliedschaft im Verein und sind zur Betragszahlung verpflichtet.

§ 3 Zahlungsweise, Fälligkeit

 Die Aufnahmegebühr ist mit der schriftlichen Bestätigung der Aufnahme in den Verein fällig.
Mitgliedsbeiträge sind monatlich bis zum 5. Werktag des laufenden Quartals für das gesamte Quartal zu zahlen. Der Beitrag muss zu o. g. Termin dem Bankkonto des Vereins gutgeschrieben sein.
Zahlungen sind grundsätzlich durch Überweisungen vorzunehmen. Die Erteilung von Einzugsermächtigungen ist nicht möglich. Barzahlung von Gebühren und Beiträgen ist nur in Ausnahmefällen zugelassen.
Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren fällig. Das Mitglied ist mit der Zahlung in Verzug, wenn die Fälligkeit des Beitrages oder der Gebühr um 10 Kalendertage überschritten ist. Die Höhe der Mahngebühren betragen 3,00 €.

§ 4 Beitragserstattung

 Bei Austritt aus dem Verein erfolgt die Erstattung vorausbezahlter Beiträge (volle Monatsbeiträge). Die Erstattung ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.

§ 5 Inkrafttreten

 Diese Beitragsordnung tritt zum 01.11.209 in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Beitragsordnung tritt die Beitragsordnung vom 18.10.2017 außer Kraft.

Taucha, den 30.10.2019
Teichmann Präsident

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