Werde Mitglied bei der SG Taucha 99

Beitragsordnung

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pdf Beitragsordnung 2023-11-15 17. März 2024 11:37 232 kB 1

Aufgrund § 5 Abs. 2 der Vereinssatzung vom 20.10.2015 wird durch die Mitgliederversammlung am 15.11.2023 folgende geänderte Beitragsordnung beschlossen:

§ 1 Aufnahmegebühr

  1. Für die Aufnahme in die SG Taucha 99 e. V. wird einmalig eine Aufnahmegebühr erhoben. Sie beträgt 15,00 €.
  2. Beim Wechsel zurück aus einer Spielgemeinschaft mit der SG Taucha 99, wird keine wiederholte Aufnahmegebühr fällig.
 

§ 2 Mitgliedsbeiträge

Folgende Mitgliedsbeiträge sind als Monatsbeiträge zu zahlen:

a)         Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr20,00 €
b)        Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sofern diese noch im A-Jugendbereich gemeldet sind15,00 €
c)         Förderndes Mitglied30,00 €

d)         Vom Mitgliedsbeitrag befreit werden folgende Mitglieder:

            1. Ehrenmitglieder 

               2. Schiedsrichter

               3. Übungsleiter / Betreuer im Nachwuchsbereich /

               4. Mitglieder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr

 
  
Alle aktiven Sportler unterliegen der Pflichtmitgliedschaft im Verein und sind zur Betragszahlung verpflichtet.

§ 3 Zahlungsweise, Fälligkeit

Die Aufnahmegebühr ist mit der schriftlichen Bestätigung der Aufnahme in den Verein fällig. Mitgliedsbeiträge sind im ersten Monat des laufenden Quartals bis zum 5. Werktag für das gesamte Quartal zu zahlen. Der Beitrag muss zu o. g. Termin dem Bankkonto des Vereins gutgeschrieben sein.

Beitragszahlungen erfolgen grundsätzlich unbar auf das Bankkonto der SG Taucha 99 e. V. (SEPA-Lastschrift oder Überweisung). Beiträge bei der Aufnahme von neuen Mitgliedern ab 01.01.2024 werden per SEPA-Lastschrifteinzug eingezogen. Barzahlung von Gebühren und Beiträgen ist nur in Ausnahmefällen zugelassen.

Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren fällig. Das Mitglied ist mit der Zahlung in Verzug, wenn die Fälligkeit des Beitrages oder der Gebühr um 10 Kalendertage überschritten ist. Die Höhe der Mahngebühren betragen 3,00 €.

§ 4 Beitragserstattung

Bei Austritt aus dem Verein erfolgt die Erstattung vorausbezahlter Beiträge (volle Monatsbeiträge). Die Erstattung ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Beitragsordnung tritt die Beitragsordnung vom 30.10.2019 außer Kraft.

Taucha, den 15.11.2023

Achim Teichmann

Präsident