Kinderschutz
Kinderschutz und Ehrenkodex
Der Vorstand der SG Taucha 99 hat in seiner Vorstandssitzung am 13.Februar das
„PRÄVENTIONSKONZEPT KINDERSCHUTZ IM VEREIN“ einstimmig beschlossen. Nachfolgende finden Sie alle weiteren Informationen zu dem Thema.
- Der Vorstand benennt als Vereinsverantwortlichen für das Thema Kinderschutz das Vorstandsmitglied Gunnar Simon. (Kontaktdaten E-Mail nachwuchsleiter@sg-taucha.de / Mobil 0176-23594598)
- Der Vorstand ernennt Daniel Schneider als Ansprechpartner (Anlaufstelle E-Mail: schneider.danyel87@gmail.com) innerhalb unseres Vereins mit folgenden Aufgaben im
Krisenfall:- Ansprechpartner bei Beschwerden und Vorfällen
- Erste Prüfung des Vorfalls und unverzügliche Kontaktaufnahme mit den Anlaufstellen des Landesverbandes oder dessen Kooperationspartner
- Weitervermittlung an die Anlaufstellen des Landesverbandes oder dessen Kooperationspartner
Der Ansprechpartner wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Vereinsverantwortlichen für Kinderschutz einen Vorschlag für die
konkrete Festlegung seiner Aufgaben und der Handlungsabläufe im Falle einer Beschwerde oder eines Vorfalls zu erarbeiten. Über den Vorschlag hat der Vorstand zu beschließen. - Der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Ansprechpartner einen Vorschlag für einen Verhaltenskodex im Verein zu entwerfen. Über den Vorschlag hat der Vorstand zu beschließen. Der aktuelle Verhaltenskodex ist neben dem Ehrenkodex des LSB als Download verfügbar.
- Der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz wird beauftragt, in Abstimmung mit dem LSB Sachsen für alle Trainer und Betreuer des Vereins eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Die Trainer und Betreuer sollen bei dieser oder alternativ in einer gesonderten Veranstaltung gemeinsame Verhaltensregeln gegenüber Kindern und Jugendlichen entwickeln und sich auf diese verpflichten. Verstöße gegen die Verhaltensregeln werden durch den Vorstand untersucht und zur Ahndung gebracht.
- Der Verein wird die nötigen Bescheinigungen erstellen, die es ermöglichen, das erweiterte Führungszeugnis unter Gebührenbefreiung zu erhalten oder anderweitig dessen Inhalte einzusehen. Die Aufforderung zur Beantragung der Einsicht in die erweiterten Führungszeugnisse hat bis spätestens zum 15. März 2025 zu erfolgen. Die Prüfung der Inhalte der erweiterten Führungszeugnisse ist alle drei Jahre zu wiederholen. Der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz wird beauftragt, ein Vereinskonzept zur Prüfung der Inhalte der erweiterten Führungszeugnisse einschließlich einer Festlegung der Dateneinsichtsrechte zu entwickeln.
- Der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz wird beauftragt, für den Fall eines konkreten Vorfalles Interventionsleitlinien im Krisenfall zu erstellen, die Verantwortlichkeiten, Entscheidungskompetenzen sowie die Einbindung Dritter enthalten. Hierüber hat der Vorstand zu beschließen.
- Der Verein wird das Thema Kinderschutz offensiv in die Vereinsöffentlichkeit kommunizieren. Auf den Hauptversammlungen wird er hierzu berichten.
- Der Vereinsverantwortliche für Kinderschutz wird zusammen mit dem Ansprechpartner beauftragt, mit anderen Organsationen und Institutionen, deren Angebote und Leistungen für den Verein sinnvoll und hilfreich sein könnten, Kontakt aufzunehmen, z.B. dem Landesverband, dem LSB, dem Jugendamt etc.
- Weiterführenden Informationen unter finden Sie hier.
- Der Verhaltenskodex für Eltern und Fans ergänzt die Leitlinien und das Grundverständnis des gemeinsamen und achtsamen Miteinanders.
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